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W2-Professur Ernährung und Gesundheit 30.04.2024 Hochschule Trier – Trier University of Applied Sciences Trier
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W2-Professur Ernährung und Gesundheit
Trier
Aktualität: 30.04.2024

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30.04.2024, Hochschule Trier – Trier University of Applied Sciences
Trier
W2-Professur Ernährung und Gesundheit
Das Aufgabenspektrum der Professur umfasst die Übernahme von Lehraufgaben aus dem Bereich der Diätetik, der Ernährungsmedizin und -physiologie sowie der Biochemie der Ernährung. Dabei soll die Betrachtung der gesundheitlichen Wirkungen der Lebensmittel einen bedeutenden Raum einnehmen und die Studierenden zum selbstständigen und innovativen Denken angeregt sowie durch einen starken Praxisbezug motiviert werden. Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen sowie die Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung erwartet.
Für diese Professur suchen wir eine Persönlichkeit, die in der praktischen Anwendung und in der anwendungsnahen Forschung in möglichst allen oben genannten Lehrgebieten ausgewiesen ist. Dabei werden einschlägige Erfahrungen in der Lebensmittelbranche oder in entsprechenden Instituten, eine bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung und die Fähigkeit und Bereitschaft zur Übernahme auch von Grundlagenlehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache vorausgesetzt. Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen sowie die Mitarbeit in den Gremien der Selbstverwaltung erwartet. Durch einen Schwerpunkt der Fachrichtung im Bereich der Getränke und flüssigen Lebensmittelformulierungen sind Erfahrungen in diesem Bereich von Vorteil. Im Hinblick auf bestehende Kooperationen im In- und Ausland sind Erfahrungen in nationalen und internationalen Gremien wünschenswert ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Ernährungswissenschaften, der Lebensmittelwissenschaften, der Humanmedizin, der Biologie oder eines ähnlichen Studiengangs, pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, Ausbildung oder entsprechende hochschuldidaktische Weiterbildung nachgewiesen wird, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine qualifizierte Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.

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